Aktuelles · Krypto-Steuer & Regulierung DACH

Aktuelles: BMF, MiCA, DAC8, Tool-Updates

Chronologische Timeline der relevanten Events für DACH-Krypto-Trader. 15 Einträge — von BMF-Schreiben über MiCA-Lizenzierungen bis zu Tool-Rebrands. Stand Mai 2026.

Alle Daten sind nach bestem Wissen recherchiert — Stand Mai 2026. Verbindlich sind ausschließlich die offiziellen Anbieter-T&Cs sowie relevante BMF-Schreiben (10.05.2022 zu virtuellen Währungen, 06.03.2025 zu Mitwirkungspflichten/Beweislast).
MiCA

MiCA-Übergangsfrist endet: nur lizenzierte CASPs dürfen DACH-Trader bedienen

Mit dem 01.07.2026 läuft die letzte nationale Übergangsfrist der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets, VO (EU) 2023/1114) endgültig aus. Ab diesem Stichtag dürfen ausschließlich CASPs (Crypto-Asset Service Provider) mit einer in einem EU-Mitgliedsstaat erteilten Lizenz Kunden aus Deutschland, Österreich und Liechtenstein onboarden — die Schweiz bleibt FINMA-reguliert und außen vor. Für DACH-Trader heißt das: Konten bei Börsen ohne MiCA-Lizenz müssen geschlossen, Guthaben transferiert und ggf. realisierte Gewinne in der Steuererklärung 2026 sauber dokumentiert werden. Details siehe /mica/ und Übersicht aller lizenzierten Anbieter unter /boerse/.
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MiCA

Bitget MiCA-Application pending — Exit-Szenario für DACH-Kunden

Bitget hat die MiCA-Lizenz nach Eigenangaben bei einer EU-Behörde beantragt, eine Entscheidung steht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch aus. Sollte die Genehmigung bis zum Stichtag 01.07.2026 nicht vorliegen, ist ein Marktrückzug aus DACH wahrscheinlich — vergleichbar mit dem Vorgehen anderer Tier-2-Börsen, die ihre EU-Aktivitäten 2025 einstellten. Für deutsche, österreichische und liechtensteinische Trader bedeutet das: Bestände rechtzeitig sichern, Wallet-Adressen dokumentieren und realisierte Gewinne über das Tool deiner Wahl (/tool/cointracking/, /tool/blockpit/) exportieren, bevor Trading-Zugänge eingefroren werden.
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DAC8

Topstep & Prop-Trading-Firmen: fallen sie unter DAC8?

Mit der Plattform-Umstellung von ProjectX auf Topstep-exklusiv ab 28.02.2026 (siehe propfirmen.de) rückt eine Steuerrechts-Frage in den Fokus: Müssen Prop-Trading-Firmen wie Topstep, Apex oder MFFU unter DAC8 Auszahlungs- und Stammdaten an die Finanzverwaltung melden? Die EU-Richtlinie DAC8 (VO (EU) 2023/2226) zielt primär auf Krypto-Service-Provider — Futures-Prop-Firmen sind außerhalb des Anwendungsbereichs, sofern keine Krypto-Assets ausgezahlt werden. Trader, die Payouts in USDT/USDC erhalten, sollten dennoch jede Auszahlung sauber dokumentieren — Details unter /dac8/ und /anleitung/.
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DAC8

DAC8 voll in Kraft — erste Meldungen für Steuerjahr 2026

Mit dem 01.01.2026 ist die EU-Richtlinie DAC8 (VO (EU) 2023/2226) in nationales Recht überführt und voll anwendbar. Alle in der EU lizenzierten Krypto-Service-Provider (CASPs) sammeln ab diesem Stichtag Stammdaten und Transaktionen ihrer Kunden — die erste konsolidierte Meldung an die zuständigen Finanzbehörden erfolgt im Q1/2027 für das Steuerjahr 2026. Betroffen sind sowohl natürliche als auch juristische Personen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat. Für Trader heißt das: Auch bei Nutzung mehrerer Börsen kann das Finanzamt Querabgleiche vornehmen. Unvollständige Selbsterklärungen werden auffallen. Deep-Dive: /dac8/.
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Tools

CryptoTaxCalculator wird zu Summ — Rebrand abgeschlossen

Der australische Krypto-Steuer-Anbieter CryptoTaxCalculator (CTC) hat im Oktober 2025 den Rebrand zu Summ vollzogen. Funktionsumfang, API-Anbindungen und Preisstruktur bleiben laut Anbieter unverändert; bestehende Accounts wurden automatisch migriert. Für DACH-Nutzer relevant: Die DE-/AT-Steuerberichte (FIFO, §23 EStG, Staking-Behandlung) werden weiter angeboten, der Brand-Name in Reports und Belegen ändert sich jedoch. Hinweis für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: in Belegen aus dem Q4/2025 kann sowohl „CryptoTaxCalculator“ als auch „Summ“ auftauchen. Vergleich mit DACH-nativen Alternativen siehe /tool/blockpit/ und /tool/cointracking/.
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MiCA

Bitpanda erhält Triple-EU-Regulator-Setup (AT FMA + DE BaFin via Passporting + MT MFSA)

Bitpanda hat die MiCA-Lizenzen der österreichischen FMA, der deutschen BaFin und der maltesischen MFSA erhalten — als erster CASP mit Triple-EU-Regulator-Setup in der EU. Damit sind alle in der App angebotenen Dienste (Spot-Trading, Staking, Savings, Krypto-Indizes) auch nach Auslaufen der MiCA-Übergangsfrist im Juli 2026 in DACH ohne Einschränkung verfügbar. Für österreichische Kunden besonders relevant: Bitpanda ist österreichischer Anbieter und meldet im Rahmen von DAC8 entsprechend an die FMA bzw. das BMF Wien. Reviews und KESt-Details unter /boerse/bitpanda/.
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MiCA

Coinbase erhält MiCA-Lizenz von CSSF Luxemburg

Die luxemburgische Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) hat Coinbase Europe S.A. am 26.06.2025 die MiCA-Lizenz erteilt. Damit ist Coinbase als CASP für die gesamte EU passportierbar und kann auch nach Auslaufen der Übergangsfrist im Juli 2026 deutsche, österreichische und liechtensteinische Kunden bedienen. DACH-Trader müssen ihren Account auf die luxemburgische Entität migrieren — bestehende Daten und Steuerreports werden laut Coinbase übernommen. Reporting an Heimatfinanzämter erfolgt ab 2026 im Rahmen von DAC8 (/dac8/). Profil unter /boerse/coinbase/.
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MiCA

Bitvavo MiCA-lizenziert durch AFM (Niederlande)

Die niederländische AFM (Autoriteit Financiële Markten) hat Bitvavo am 12.06.2025 die MiCA-Lizenz erteilt. Bitvavo ist damit einer der ersten europäischen Spot-Broker mit offiziellem CASP-Status und darf in der gesamten EU — inklusive Deutschland und Österreich — Kunden onboarden. Für DACH-Trader interessant: Bitvavo gilt als kosteneffiziente Alternative zu Kraken und Coinbase mit nativer SEPA-Anbindung. Steuer-Reports im DACH-Format werden über CSV-Export und Integrationen mit Blockpit, CoinTracking und Summ unterstützt. Review unter /boerse/bitvavo/.
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MiCA

Bybit erhält MiCA-Lizenz von FMA Austria

Die österreichische FMA (Finanzmarktaufsicht) hat Bybit als CASP unter MiCA lizenziert. Bybit ist damit einer der ersten Global-Tier-1-Broker mit EU-Lizenz und darf nach Auslaufen der Übergangsfrist im Juli 2026 weiter DACH-Trader onboarden. Vorsicht für DE-Kunden: Bybit bietet weiterhin Derivate (Perpetual Futures, Options) an — diese fallen unter §20 EStG (Kapitaleinkünfte mit 25 % Abgeltungsteuer), nicht unter §23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Saubere Trennung zwischen Spot und Derivaten im Steuerbericht ist Pflicht — siehe /steuer/derivate/ und /glossar/#derivate.
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DE-Steuer

BMF-Schreiben zu Mitwirkungspflichten bei Krypto-Trades

Das Bundesministerium der Finanzen konkretisiert mit Schreiben vom 06.03.2025 die Mitwirkungspflichten nach §90 AO sowie die Beweislast bei Krypto-Transaktionen. Trader müssen ihre Trades lückenlos belegen können — fehlende Nachweise führen zu Schätzung durch das Finanzamt nach §162 AO. Praxisrelevant: vollständige CSV-Exporte aller Börsen seit Account-Eröffnung, Wallet-Adressen-Dokumentation, Mining/Staking-Nachweise inklusive Block-Höhen und Empfangsadressen. Das Schreiben aktualisiert das Grundsatzschreiben vom 10.05.2022. Für DACH-Trader heißt das: Tool-Setup (/tool/cointracking/, /tool/blockpit/) und Backup-Strategie sind keine Kür, sondern Pflicht. Vollständige Anleitung unter /anleitung/.
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Tools

Accointing eingestellt — Migration zu Blockpit abgeschlossen

Accointing, der ursprünglich Schweizer Krypto-Steuer-Anbieter (gegründet 2018), stellt zum 31.01.2024 den Betrieb endgültig ein. Bestandskunden wurden im Rahmen der Übernahme durch Blockpit (siehe November 2023) auf das Blockpit-Tool migriert — ein einmaliger Daten-Export war bis Anfang 2024 möglich. Damit ist Blockpit nach der größten Konsolidierung im DACH-Krypto-Steuer-Tool-Markt klarer Marktführer in der Region. Für DACH-Nutzer relevant: Wer Accointing-Reports älterer Jahre (z.B. 2022, 2023) für die Buchhaltung archiviert hat, sollte diese sichern — Cloud-Zugriff endete mit der Abschaltung. Vergleich der verbleibenden Tools unter /tool/.
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DE-Steuer

§23-EStG-Freigrenze auf 1.000 € erhöht (JStG 2022)

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022, BGBl. I S. 2294) wird die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte nach §23 Abs. 3 Satz 5 EStG von 600 € auf 1.000 € pro Kalenderjahr angehoben. Wirksam ab Veranlagungszeitraum 2024. Wichtig: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag — wer 1.001 € Gewinn erzielt, versteuert die vollen 1.001 €. Die Freigrenze gilt zusammen mit allen anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Edelmetalle, Sammlerobjekte), nicht isoliert für Krypto. Für DACH-Trader heißt das: kleinere Trades innerhalb der Haltefrist bleiben bis 999 € steuerfrei. Rechner unter /steuerrechner/.
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Branche

Blockpit kauft Accointing — größte DACH-Krypto-Steuer-Konsolidierung

Der österreichische Krypto-Steuer-Anbieter Blockpit (Linz) übernimmt im November 2023 den Schweizer Wettbewerber Accointing in einem Multi-Million-USD-Deal. Damit konsolidiert sich der DACH-Krypto-Steuer-Tool-Markt drastisch — Blockpit wird klarer Marktführer in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Accointing-Bestandskunden werden bis 31.01.2024 auf die Blockpit-Plattform migriert. Die internationalen Wettbewerber CoinTracking (Deutschland), Koinly (UK) und CryptoTaxCalculator/Summ (Australien) bleiben aktiv. Konsequenz für DACH-Trader: Bei Neuauswahl eines Tools weiterhin Vergleich nach Börsen-Coverage, DE/AT-spezifischen Reports und Preis sinnvoll — /tool/blockpit/ vs. /tool/cointracking/.
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DE-Steuer

BFH IX R 3/22: Krypto-Veräußerung steuerpflichtig, Staking weiter offen

Der Bundesfinanzhof bestätigt mit Urteil IX R 3/22 vom 14.02.2023 (veröffentlicht und voll wirksam ab 2024) die Steuerpflicht von Krypto-Veräußerungen nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Bitcoin, Ether und vergleichbare Token sind „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne der Vorschrift. Damit ist die Rechtsfrage zu Spot-Trades höchstrichterlich geklärt. Offen bleibt die einkommensteuerliche Behandlung von Staking-Rewards (Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre? §22 Nr. 3 EStG sonstige Einkünfte?) — hier fehlt weiterhin höchstrichterliche Rechtsprechung. Konsequenz: Spot-Trades nach Haltefrist (>1 Jahr) bleiben steuerfrei, Staking weiter vorsichtig dokumentieren. Details unter /steuer/staking/ und /glossar/#haltefrist.
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DE-Steuer

BMF-Schreiben 10.05.2022 — Grundsatz zur ertragsteuerlichen Behandlung

Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 (IV C 1 - S 2256/19/10003 :001) regelt erstmals umfassend die ertragsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token. Kernpunkte: Bitcoin und vergleichbare Token sind „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von §23 EStG, Haltefrist beträgt grundsätzlich 1 Jahr, FIFO-Methode ist Standard für die Reihenfolge der Veräußerung. Staking und Lending verlängern die Haltefrist NICHT auf 10 Jahre (Klarstellung gegenüber Entwurfsfassung). Dieses Schreiben ist bis heute Grundlage der deutschen Krypto-Besteuerung und wurde durch das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 ergänzt. Vollständige Anleitung unter /anleitung/, Begriffe unter /glossar/.
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Diese Timeline pflegen wir laufend. Größere Updates (BMF-Schreiben, BFH-Urteile, MiCA-Lizenzen) ergänzen wir innerhalb von 48 h.

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