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Krypto-Erbschaft + Schenkung in DACH 2026

Krypto-Vermögen vererbt sich nicht von selbst. Anders als ein Bankkonto, das die Erben über einen Erbschein automatisch erreichen, hängt der Zugang zu Bitcoin, Ether oder Solana an einem einzigen Stück Information: der Seed-Phrase. Wer sie nicht kennt, erbt zwar formal die Coins — kommt aber technisch nicht an sie heran. Schätzungen aus der Branche gehen davon aus, dass 20 bis 30 Prozent aller weltweit existierenden Bitcoin durch Todesfälle und vergessene Zugänge dauerhaft verloren sind. Für DACH-Trader ist Nachlassplanung deshalb keine theoretische Übung, sondern technisch zwingend.

Diese Pillar-Seite erklärt zwei Dinge parallel: erstens das steuerliche Bild — Erbschaftssteuer in Deutschland, Abschaffung in Österreich, kantonale Splitterung in der Schweiz, plus die Schenkung als Übertragungsstrategie. Zweitens das technische Bild — wie die Seed-Phrase so abgesichert wird, dass Erben Zugriff bekommen, ohne dass das Vermögen zu Lebzeiten gefährdet ist. Multisig, Shamir Secret Sharing, digitales Testament. Wer beides zusammen denkt, verhindert sowohl Steuer-Streit als auch den vollständigen Vermögensverlust.

Wichtig — keine Steuerberatung: Diese Seite erläutert die abstrakte Struktur des Krypto-Steuerrechts in DE/AT/CH (§23 EStG, §27b EStG, Art. 16 DBG). Konkrete Zahlen-Beispiele und Formular-Verweise dienen ausschließlich der Illustration. Die individuelle Ermittlung deiner Steuerbeträge, die Beurteilung von Einzelfällen (Staking, Lending, Airdrops, Hard Forks, NFTs, DeFi) und die Erstellung deiner Steuererklärung sind Hilfeleistung in Steuersachen iSv §1 StBerG (DE) / §2 WTBG (AT) und müssen durch eine:n Steuerberater:in, Wirtschaftsprüfer:in oder Fachanwält:in für Steuerrecht erfolgen. coinsteuer.com leistet keine Steuerberatung.
Alle Daten sind nach bestem Wissen recherchiert — Stand Mai 2026. Verbindlich sind ausschließlich die offiziellen Anbieter-T&Cs sowie relevante BMF-Schreiben (10.05.2022 zu virtuellen Währungen, 06.03.2025 zu Mitwirkungspflichten/Beweislast).

Krypto im Nachlass: praktische Realität

Bevor irgendeine steuerliche Frage relevant wird, steht eine andere: Kommen die Erben überhaupt an die Coins? Bei einem klassischen Bankkonto ist die Antwort einfach — Erbschein vorlegen, Konto wird übertragen. Bei Krypto-Assets hängt die Antwort davon ab, wo die Coins liegen.

Self-Custody-Wallets (Ledger, Trezor, BitBox, Cypherock, Software-Wallets). Hier kontrolliert ausschließlich der Inhaber der Seed-Phrase die Coins. Es gibt keinen Anbieter, der "das Konto entsperren" könnte. Wenn die Seed-Phrase mit dem Erblasser stirbt, sind die Coins technisch verloren — nicht steuerlich, sondern physikalisch. Sie liegen weiter auf der Blockchain, aber niemand kann sie bewegen. Steuerlich erschwerend: das Finanzamt kann die Bewertung trotzdem ansetzen, weil die Coins im Nachlass vorhanden sind. Ohne Zugriff zahlen die Erben also potenziell Erbschaftssteuer auf etwas, das sie nie nutzen können.

Verschlüsselte Wallets mit PIN. Eine Hardware-Wallet wie Ledger Nano oder BitBox02 ist ohne PIN unbrauchbar. Selbst wenn die Erben das Gerät physikalisch finden, kommen sie nicht hinein. Drei falsche PIN-Eingaben löschen das Gerät — die Seed-Phrase wird dann zur einzigen Wiederherstellungsmöglichkeit.

Exchange-Custody (Bitvavo, Bitpanda, Coinbase, Kraken). Hier liegen die Coins formal bei der Börse. Erben können sie über ein Nachlass-Verfahren beanspruchen: Sterbeurkunde, Erbschein, Identifikation der Erben — vergleichbar mit einem Bankkonto. Voraussetzung ist, dass die Börsenkonten überhaupt bekannt sind. Eine Aufstellung aller genutzten Börsen gehört deshalb zwingend ins digitale Testament, auch wenn die Passwörter dort nicht stehen.

Die Folgerung ist nüchtern: ohne Nachlassplan ist Krypto-Vermögen im Risiko, mit dem Tod des Halters zu verschwinden. Wer fünf-, sechs- oder siebenstellige Krypto-Bestände hat und keine Erbenregelung getroffen hat, macht eine fahrlässige Lücke auf. Die folgenden Abschnitte zeigen die steuerliche Seite — danach kommen die technischen Lösungen, die diese Lücke schließen.

DE: Erbschaftssteuer (ErbStG) für Krypto

In Deutschland gilt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) auch für Krypto-Assets. Die Finanzverwaltung behandelt Bitcoin, Ether und andere Kryptowährungen als sonstige Wirtschaftsgüter. Damit gehören sie in den steuerpflichtigen Nachlass — egal ob auf Hardware-Wallet, DEX oder zentraler Börse.

Steuerklassen und Freibeträge

Die Steuerlast hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. ErbStG kennt drei Steuerklassen mit stark unterschiedlichen Sätzen und Freibeträgen.

KlasseWerFreibetragSteuersatz
IEhepartner, eingetragene Lebenspartner500.000 €7 - 30 %
IKinder, Stiefkinder400.000 €7 - 30 %
IEnkel200.000 €7 - 30 %
IEltern (im Erbfall, nicht bei Schenkung)100.000 €7 - 30 %
IIGeschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten20.000 €15 - 43 %
IIIFreunde, Bekannte, Lebensgefährten ohne Eintragung20.000 €30 - 50 %

In Klasse I beginnt der Satz bei 7 % (bis 75.000 €) und endet bei 30 % (ab 26 Mio. €). In Klasse III ist 30 % der Eingangssatz, ab 6 Mio. € sind 50 % fällig.

Praxisbeispiel

Ein Kind erbt 800.000 € in Bitcoin vom Vater. Klasse I, Freibetrag 400.000 €. Steuerpflichtiger Erwerb: 400.000 €, Satz 15 %, Erbschaftssteuer 60.000 € — fällig in Euro. Der Erbe muss entweder Coins verkaufen oder die Steuer aus anderen Mitteln zahlen.

Stichtag, Verkehrswert und Anzeigepflicht

Maßgeblich ist der Todestag. Verkehrswert zu diesem Tag bildet die Bemessungsgrundlage — bei volatilen Assets ein Glücksfall oder Risiko. Stirbt ein Erblasser am Allzeithoch, kann die Steuer nach einem Kursrutsch nicht mehr durch die Coins gedeckt sein. Eine Stundung nach §28 ErbStG ist im Einzelfall möglich. Erben müssen den Erbanfall binnen drei Monaten beim Erbschaftssteuer-Finanzamt anzeigen (§30 ErbStG) — Krypto ist nicht automatisch meldepflichtig und muss aktiv angegeben werden. Eine Nicht-Anzeige kann als Steuerhinterziehung gewertet werden (§370 AO).

AT: Erbschaftssteuer wurde 2008 abgeschafft

Österreich ist in dieser Frage eine angenehme Ausnahme. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis G 54/06 vom 7. März 2007 das österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz für verfassungswidrig erklärt — die Bewertungsregeln widersprachen dem Gleichheitsgrundsatz. Die Steuer ist seit 1. August 2008 nicht mehr in Kraft. Der Gesetzgeber hat seitdem keine Nachfolgeregelung erlassen.

Konsequenz für Krypto: Wer in Österreich Krypto-Vermögen erbt, zahlt darauf keine Erbschaftssteuer. Egal ob 10.000 € oder 10 Mio. €, egal ob vom Ehepartner oder von einem Bekannten. Diese Rechtslage gilt für Erblasser mit österreichischem Wohnsitz und für Vermögen, das in Österreich anfällt.

Schenkungssteuer-Lücke und Schenkungsmeldegesetz

Mit derselben VfGH-Entscheidung fiel auch die Schenkungssteuer. Um die Verlagerung von Vermögensübertragungen in den Schenkungsbereich nachvollziehbar zu halten, hat der Gesetzgeber das Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG) erlassen. Es verpflichtet zur Meldung (nicht Besteuerung) größerer Schenkungen ans Finanzamt.

Meldepflichten unter dem SchenkMG bei Krypto:

  • Schenkungen zwischen Angehörigen ab 50.000 € innerhalb eines Jahres
  • Schenkungen zwischen Nicht-Angehörigen ab 15.000 € innerhalb von fünf Jahren
  • Frist: drei Monate ab Schenkungsdatum
  • Versäumte Meldung: Strafe bis zu 10 % des nicht gemeldeten Betrags

Die Meldung dient ausschließlich der Transparenz — es entsteht keine Steuer. Trotzdem sollte sie nicht unterlassen werden, denn die Verbindung zwischen Krypto-Strömen und nachgelagerten Veräußerungsvorgängen (§27b EStG, 27,5 % Sondersteuersatz) ist genau das, was die DAC8-Daten ab 2026 auf den Tisch bringen.

Details zur österreichischen Krypto-Besteuerung im Veräußerungsfall finden sich auf der Steuer-Seite Österreich.

CH: Kantonale Erbschaftssteuer

In der Schweiz ist die Erbschaftssteuer kantonale Sache — der Bund erhebt keine eigene Erbschaftssteuer. 26 Regelwerke; maßgeblich ist der letzte steuerliche Wohnsitz des Erblassers. Liegenschaften werden im Belegenheitskanton besteuert, Mobiliarvermögen einschließlich Krypto am Wohnsitz.

Grundmuster

  • Ehepartner sind ausnahmslos in allen Kantonen befreit.
  • Direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen befreit. Ausnahmen: Appenzell-Innerrhoden, Waadt, Neuenburg mit niedrigen Sätzen.
  • Eltern und Geschwister: 5 - 25 % je nach Kanton.
  • Nicht-Verwandte: Sätze bis 50 %, in einzelnen Kantonen mit Zuschlägen darüber.

Beispiele

KantonKinderGeschwisterNicht-Verwandte
Zugbefreit0 - 6 %bis 8 %
Schwyzbefreitbefreitbefreit
Zürichbefreit6 - 18 %12 - 36 %
Bernbefreit6 - 15 %15 - 40 %
Genfbefreit (eingeschränkt)12 - 26 %20 - 54 %
Waadt1 - 7 %10 - 25 %25 - 50 %

Schwyz hat 2002 die Erbschaftssteuer komplett abgeschafft. Genf und Waadt sind die strengsten. Wer Wohnortwechsel zur Nachlassplanung erwägt: ein Wechsel kurz vor dem Tod kann als Umgehung gewertet werden, mit Nachveranlagung im alten Kanton.

Krypto-spezifisch gibt es keine Besonderheit — Coins werden wie sonstiges Mobiliarvermögen am Stichtag bewertet. Details zur laufenden Krypto-Besteuerung (privater Kapitalgewinn steuerfrei, Vermögenssteuer auf Bestände) auf der Steuer-Seite Schweiz.

Bewertung am Todestag (DE) bzw. Stichtag

Die Frage "wie viel ist die Erbschaft wert" beantwortet das deutsche Bewertungsgesetz (§11 BewG): maßgeblich ist der gemeine Wert — der Verkehrswert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Bei Krypto-Assets gibt es keinen amtlichen Referenz-Index, die Praxis orientiert sich an den großen Datendienstleistern.

Akzeptierte Kursquellen

  • CoinGecko — historische Tageskurse, vollständige Coin-Abdeckung, kostenfreier Export. Faktischer Marktstandard.
  • CoinMarketCap — vergleichbare Datenqualität.
  • Tageskurse der genutzten Börse (Bitvavo, Bitpanda, Kraken) — konsistent mit anderen Trades, aber nicht jeder Coin überall gelistet.

Üblich ist die Bewertung zum Tagesschlusskurs in EUR. Bei besonders volatilen Coins ist ein Tagesdurchschnitt aus Hoch und Tief verteidigbar — konsistent über die gesamte Erbmasse.

Illiquide Coins, NFTs, Hardware-Wallet

Für Token mit geringer Liquidität oder NFTs ist eine Schätzung nach §162 AO nötig. Anhaltspunkte: Floor-Price der NFT-Kollektion auf OpenSea/Blur am Stichtag, letzter dokumentierter Trade des Tokens, bei locked Tokens Abzinsung auf den Stichtag. Eine Ledger Nano oder BitBox02 hat einen Geräte-Marktwert von 50 bis 200 Euro — bei der Erbmassen-Bewertung vernachlässigbar. Was zählt, sind die Coins darauf: das Gerät ist nur das Schloss, das Vermögen ist die Blockchain-Position, realisierbar nur durch die Seed-Phrase.

Schenkung zu Lebzeiten: Freibeträge und Strategien

Die wichtigste steuerliche Gestaltungsoption ist die Schenkung zu Lebzeiten. In Deutschland gilt: die Freibeträge des ErbStG sind nicht einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut nutzbar. Wer langfristig plant, kann größere Vermögen vollständig steuerfrei übertragen.

Beispiel: Krypto-Schenkung an ein Kind

Vater A hält 1 Mio. € in Bitcoin und will sie an Tochter B übertragen. Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 €.

ZeitpunktÜbertragungSteuerlich
2026400.000 € BTCsteuerfrei (Freibetrag voll genutzt)
2036400.000 € BTCsteuerfrei (neuer Freibetrag)
2046200.000 € BTCsteuerfrei (innerhalb Freibetrag)

Über 20 Jahre wandert 1 Mio. € steuerfrei zur nächsten Generation. Die Schenkung wird nach §7 ErbStG behandelt — gleiche Freibeträge und Sätze wie bei Erbschaft, mit einer Ausnahme: Eltern haben bei Schenkung an Kinder den vollen Freibetrag von 400.000 €, bei Erbschaft von Kindern nur 100.000 €.

Anzeigepflicht und Mechanik

Die Schenkung ist innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen (§30 ErbStG) — auch wenn sie unter dem Freibetrag bleibt, damit die Zehnjahresfrist getrackt werden kann. Die Übertragung selbst ist technisch trivial: der Schenker sendet die Coins an eine Wallet-Adresse des Beschenkten. Steuerlich relevant ist der Verkehrswert am Tag der Übertragung — und die Anschaffungs-Position geht über: der Beschenkte tritt in Anschaffungskosten und Haltefrist des Schenkers ein.

AT und CH

In Österreich fällt keine Schenkungssteuer an (abgeschafft 2008). Es gilt nur das Schenkungsmeldegesetz — Meldepflicht ab 50.000 € (Verwandte) bzw. 15.000 € (sonstige). In der Schweiz ist die Schenkungssteuer kantonal geregelt, meist parallel zur Erbschaftssteuer. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; Zug und Schwyz sind faktisch steuerfrei, Genf und Waadt belastet. Die Schenkungs-Strategie funktioniert dort nur in den günstigen Kantonen ähnlich wie in Deutschland.

Wallet-Zugriff für Erben: Seed-Phrase + Multisig

Steuerplanung ist nutzlos, wenn die Erben nicht an die Coins kommen. Das technische Kernproblem: die Seed-Phrase ist gleichzeitig vollständiger Zugriff und einziges Backup. Wer sie an die Erben weitergibt, gibt ihnen heute schon Zugriff. Die Lösung sind mehrstufige Verfahren.

Multisig 2-von-3

Eine Multisig-Wallet erfordert mehrere Signaturen pro Transaktion. Bewährt hat sich die 2-von-3-Konfiguration: drei Schlüssel, zwei zur Auslösung nötig. Verteilung:

  • Schlüssel 1 — beim Erblasser (Hardware-Wallet, täglich nutzbar)
  • Schlüssel 2 — bei Anwalt oder Notar (Freigabe nur im Erbfall)
  • Schlüssel 3 — bei den Erben oder im Bank-Schließfach

Solange der Erblasser lebt, signiert er mit Schlüssel 1 plus einem der anderen — Vermögen ist nutzbar. Im Todesfall kombinieren die Erben Schlüssel 3 mit dem vom Notar freigegebenen Schlüssel 2. Anbieter wie Casa oder Unchained Capital bieten professionelle Multisig-Dienste mit Treuhand-Komponente (100 bis 500 USD jährlich).

Shamir Secret Sharing

Die Seed-Phrase wird mathematisch in mehrere Shares zerlegt — bei 3-von-5 müssen drei von fünf vorhanden sein. Hardware-Implementationen:

  • Cypherock X1 — vier physische Karten, Standard 2-von-4. Erbschafts-Setup: Karten auf Erblasser, Bank-Schließfach und Anwalt verteilen. Siehe Cypherock X1 Review.
  • Trezor Model T mit SLIP-39 — Software-basierter Shamir-Modus.
  • BitBox02 — kein nativer Shamir, aber sinnvoll als zweiter Schlüssel in Multisig. Siehe BitBox02 Review.

Exchange-Accounts und Dead-Man-Switch

Für Coins auf zentralen Börsen weisen sich die Erben mit Erbschein und Sterbeurkunde aus. Voraussetzung: die Erben wissen, welche Börsen-Accounts existieren — eine Liste ohne Passwörter gehört zwingend ins digitale Testament. Dead-Man-Switch-Services (automatische Freigabe nach Inaktivität) sind kontrovers, weil sie das Risiko bei einem Anbieter konzentrieren. Für nennenswerte Beträge sind Multisig oder Shamir die robustere Lösung.

Digitales Testament + Nachlass-Plan

Das beste Multisig-Setup nützt nichts, wenn die Erben nicht wissen, dass es existiert. Ein digitales Testament ist die Verbindung zwischen technischen Vorkehrungen und Erbfall.

Was hinein gehört

  • Liste der Wallets: Hardware-Wallets (Marke, Anzahl, Standort), Software-Wallets, Multisig-Konfigurationen
  • Liste der Börsen-Accounts: nur Namen und E-Mail-Adresse — keine Passwörter, keine 2FA-Codes
  • Speicherort der Seed-Phrasen: Bank-Schließfach, Multisig-Schlüssel beim Anwalt. Niemals die Seed-Phrase selbst im Testament.
  • Kontaktpersonen: Anwalt, Steuerberater, Notar, IT-Vertrauensperson
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung für Erben, die nicht mit Hardware-Wallets aufgewachsen sind
  • Hinweis auf steuerliche Pflichten: Erbschaftssteuer-Anzeige binnen drei Monaten

Form und Aufbewahrung

Ein digitales Testament ist kein rechtsförmliches Testament im Sinne des BGB, sondern eine Ergänzungsanweisung. Die eigentliche Erbeinsetzung erfolgt handschriftlich (§2247 BGB) oder notariell. Die Ergänzungsanweisung gehört als versiegelter Umschlag zum notariellen Testament, in ein Bank-Schließfach mit dokumentierter Erben-Zugriffsregelung, oder beim Anwalt mit Herausgabe-Auftrag im Erbfall.

Werkzeuge

Spezialisierte Dienste: Casa Inheritance und Unchained Capital kombinieren Multisig mit Nachlass-Recovery. Yespapr und vergleichbare Digital-Estate-Tools sind reine Inventarisierungs-Hilfen ohne Multisig. Auch ein strukturiertes PDF im Bank-Schließfach plus Verweis im notariellen Testament reicht — wichtig ist die jährliche Aktualisierung der Wallet- und Börsen-Liste.

Haltefrist-Fortführung bei Erben

Eine der nützlichsten Regeln des deutschen Krypto-Steuerrechts betrifft die Haltefrist-Fortführung bei unentgeltlicher Übertragung — also bei Erbschaft und Schenkung. §23 EStG verbindet sie über §11d EStDV und die Grundsätze des unentgeltlichen Erwerbs.

Die Regel

Wenn der Erblasser Coins gekauft und sie noch nicht ein Jahr gehalten hat, läuft die Haltefrist beim Erben weiter. Der Erbe tritt in die Anschaffungs-Position des Erblassers ein — mit demselben Anschaffungs-Datum und denselben Anschaffungs-Kosten.

Beispiel

Erblasser kauft am 1. März 2025 für 30.000 € einen Bitcoin. Stirbt am 1. Februar 2026 — also 11 Monate später. Erbe übernimmt den Coin. Steuerliche Situation für den Erben:

  • Anschaffungs-Datum: 1. März 2025 (übernommen)
  • Anschaffungs-Kosten: 30.000 € (übernommen)
  • Haltefrist-Ablauf: 1. März 2026 (12 Monate ab Anschaffung)

Wenn der Erbe also bis zum 1. März 2026 wartet — knapp einen Monat — und dann verkauft, ist der Veräußerungs-Gewinn nach §23 EStG steuerfrei. Verkauft er früher, ist der gesamte Gewinn als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Bei Schenkung

Identische Logik: der Beschenkte übernimmt Anschaffungs-Datum und -Kosten. Eine Schenkung kurz vor Ablauf der Haltefrist ist deshalb steuerlich attraktiv — der Beschenkte erbt die fast abgelaufene Frist mit.

Österreich

In Österreich gibt es seit der Steuerreform 2022 (§27b EStG AT) keine Haltefrist mehr — alle Veräußerungs-Gewinne werden mit 27,5 % Sondersteuersatz besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Folge: die deutsche "Haltefrist-Erbschaft" hat in Österreich keine Entsprechung. Verkauft der Erbe in Österreich Krypto, fallen 27,5 % auf den Unterschied zwischen Anschaffungskurs des Erblassers und Verkaufskurs an.

Schweiz

Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz generell steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG) — auch bei Krypto, sofern keine gewerbsmäßige Vermögensverwaltung vorliegt. Für Erben heißt das: der Verkauf geerbter Coins ist steuerfrei. Allerdings unterliegen die Bestände der kantonalen Vermögenssteuer und müssen im Wertschriftenverzeichnis angegeben werden.

Krypto-Stiftung und Treuhand-Lösungen

Für sehr große Krypto-Vermögen — typischerweise siebenstellig und darüber — kommen Stiftungslösungen in Betracht. Vorteile: Trennung von Vermögensträger und wirtschaftlich Berechtigtem, plus planbare Vermögensverwaltung über mehrere Generationen.

Deutsche Familienstiftung

Eine inländische Familienstiftung wird alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterworfen (§1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG) — fiktive Erbschaft auf zwei Kinder. Wirtschaftlich sinnvoll nur ab größeren Beträgen. Verwaltungs- und Errichtungs-Kosten typischerweise 5.000 bis 25.000 € initial und 5.000 bis 15.000 € jährlich.

Liechtensteiner Stiftung

Bietet steuerliche Vorteile (keine Erbersatzsteuer), wird aber bei deutschen Anlegern nach §15 AStG auf Zurechnung geprüft — das deutsche Finanzamt rechnet Stiftungs-Einkommen unter Umständen direkt den deutschen Begünstigten zu. Sinnvoll nur mit fundierter Beratung und sauberer Substanz vor Ort.

Treuhand-Lösungen

Regulierte Anbieter wie Sygnum (CH) bieten Krypto-Custody mit Erb-Komponente: institutionelle Sicherheits-Infrastruktur, klare Eigentumsstrukturen, geregelte Erbabwicklung. Nachteil: laufende Kosten und Verlust der Self-Custody-Idee.

Wann lohnt sich was?

VermögenEmpfohlener Ansatz
bis 100.000 €Multisig 2-von-3, digitales Testament, regelmäßige Schenkungen
100.000 - 1 Mio. €Multisig + Shamir, professionelle Beratung, Schenkungs-Strategie über 10-Jahres-Zyklen
über 1 Mio. €zusätzlich Stiftungs- oder Treuhand-Lösung prüfen; Steuerberater + Notar zwingend

Stiftungs- und Treuhand-Konstruktionen sind nichts für Eigenregie — ohne fachliche Begleitung drohen sowohl steuerliche Nachteile als auch zivilrechtliche Anfechtbarkeit.

FAQ — häufige Fragen

Ist Krypto-Erbschaft in Deutschland steuerpflichtig?
Ja. Krypto-Assets gehören wie jedes andere Vermögen in den Nachlass und unterliegen dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Maßgeblich sind Steuerklasse und Freibetrag des Erben — Ehepartner haben 500.000 € frei, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Erst über dem Freibetrag entsteht Steuer mit 7 bis 50 % je nach Klasse und Höhe.
Wie wird Krypto am Todestag bewertet?
Maßgeblich ist nach §11 BewG der gemeine Wert am Todestag, also der Verkehrswert in EUR. Üblich ist der Tagesschlusskurs bei einer etablierten Quelle wie CoinGecko, CoinMarketCap oder bei der konkret genutzten Börse. Bei illiquiden Coins oder NFTs ist eine plausibel begründete Schätzung nach §162 AO nötig.
Freibeträge für Kinder, Ehepartner?
In Deutschland (ErbStG): Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern 100.000 € (im Erbfall), Geschwister/Freunde 20.000 €. Diese Freibeträge gelten pro Erbfall und werden bei Schenkungen alle zehn Jahre neu — strategisch nutzbar für gestaffelte Vermögensübertragung.
Was passiert wenn niemand die Seed-Phrase kennt?
Die Coins sind technisch verloren. Sie liegen weiter auf der Blockchain, aber niemand kann sie bewegen. Steuerlich gefährlich: das Finanzamt setzt die Bewertung trotzdem an, weil das Wirtschaftsgut formal vererbt wurde. Genau deshalb sind Multisig 2-von-3 oder Shamir Secret Sharing keine Spielerei, sondern für relevante Krypto-Bestände zwingend.
Schenkung steuerfrei alle 10 Jahre?
Ja, die ErbStG-Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer 2026 dem Kind 400.000 € in Bitcoin schenkt, kann 2036 erneut 400.000 € steuerfrei übertragen. Bedingung: jede Schenkung muss innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden, damit die Zehnjahresfrist nachvollziehbar getrackt wird.
AT: gar keine Erbschaftssteuer?
Korrekt. Der VfGH hat das österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz mit Erkenntnis G 54/06 für verfassungswidrig erklärt, die Steuer ist seit 1. August 2008 nicht mehr in Kraft. Eine Nachfolgeregelung wurde nicht erlassen. Krypto-Erbschaft ist in Österreich also steuerfrei. Es gilt lediglich die Meldepflicht nach SchenkMG bei Schenkungen ab 50.000 € (Verwandte) bzw. 15.000 € (Sonstige).
CH: kantonale Unterschiede?
Erheblich. In Schwyz ist die Erbschaftssteuer komplett abgeschafft, in Zug sehr niedrig — direkte Nachkommen sind in fast allen Kantonen befreit. Für Geschwister und Nicht-Verwandte reichen die Sätze von 0 % (Schwyz) bis über 50 % (Genf, Waadt). Maßgeblich ist der letzte steuerliche Wohnsitz des Erblassers.
Erbt der Erbe die §23-Haltefrist?
Ja, der Erbe tritt in die Anschaffungs-Position des Erblassers ein. Anschaffungs-Datum und -Kosten werden übernommen. Wenn der Erblasser 11 Monate vor Tod Coins gekauft hat, läuft die 1-Jahres-Frist beim Erben weiter — nach einem weiteren Monat ist der Veräußerungs-Gewinn nach §23 EStG steuerfrei. Identische Logik bei Schenkung. In Österreich existiert keine Haltefrist mehr (§27b EStG), in der Schweiz sind private Kapitalgewinne ohnehin steuerfrei.